Entschädigungssatzung Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Wahlausschusses und der Wahlvorstände – Änderung des § 3 Abs. 1 und 2

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Die Mitglieder des Wahlausschusses und der Wahlvorstände bei Stadtwahlen, Ortsbeiratswahlen, Wahlen der Bürgermeisterin und des Bürgermeisters, Ausländerbeiratswahlen und Bürgerentscheiden erhalten EURO 50,- Aufwandsentschädigung.
  2. Die Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Wahlausschusses und der Wahlvorstände bei Landtagswahlen,
    Bundestagswahlen und Wahlen zum Europaparlament wird von der Stadt Rosbach auf EURO 50,– aufgestockt, sofern die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften einen niedrigeren Betrag als EURO 50,00 vorsehen.
  3. Die Änderung tritt zum 01.03.2021 in Kraft.

Begründung: Erfolgt erforderlichenfalls mündlich.