Der kleine Unterschied
Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, dass „die Politik“ ihre Interessen vertritt und Probleme nach Möglichkeit löst. Die Corona-Pandemie stellt dabei alle vor eine besondere Herausforderung.
Zum Beispiel werden Kinderbetreuungseinrichtungen geschlossen, aber die Eltern sollen ihre Beiträge weiter zahlen, obwohl sie keine Leistung dafür erhalten. Schuld daran sind zumeist die entsprechenden örtlichen Satzungen. Und so gehen dann die Parteien und Wählergemeinschaften an die Problemlösung heran. Die Rosbacher CDU bittet den Bürgermeister zu prüfen, ob die Rückerstattung der Kitagebühren von der derzeitigen Satzung abgedeckt wird. Für den Fall, dass das nicht der Fall sei, solle der Magistrat einen entsprechenden Beschlussvorschlag für die Stadtverordnetenversammlung zur Abstimmung vorlegen.
Die Grünen zeigen sich verwundert ob dieser Bitte, weil sie unterstellen, dass der Bürgermeister sich schon für die Rückerstattung aussprechen werde, schließlich erstatte das Land Hessen die Hälfte der dadurch entstehenden Beitragsausfälle. Die SPD stellt fest, dass die Erstattung bereits in der Gebührenordnung verankert sei und bedankt sich schon mal bei Magistrat und Verwaltung für die zügige Umsetzung dieser Regelung.
Alle diese Auffassungen werden natürlich auf Facebook und in Printmedien veröffentlicht. Die STIMME geht da anders vor. Sie prüft gewissenhaft, ob die bestehende Kita-Satzung eine Erstattung der Kostenbeiträge abdeckt. Schließlich bedarf es in unserer Republik einer Rechtsgrundlage, ob Gebühren erhoben oder erstattet werden. Auf die persönliche Auffassung des Bürgermeisters kommt es da nicht an.
In § 11b der Kita-Satzung der Stadt Rosbach heißt es, dass Kostenbeiträge erstattet werden, wenn eine „übergeordnete Behörde“ die Schließung „angeordnet“ hat. Diese Anordnung lag im Frühjahr 2020, bei der ersten Corona-Welle vor. Die Landesregierung hatte ein Betretungsverbot für Kitas angeordnet. Jetzt, in der zweiten Welle hat dies die Landesregierung, warum auch immer, nicht getan, obwohl die Auswirkungen schlimmer waren als damals. Sie hat die Eltern lediglich „dingend gebeten“, ihre Kinder nicht in die Kita zu schicken. Deshalb deckt die bestehende Satzung eine Erstattung auch nicht ab.
Eine Änderung der Satzung können weder die Verwaltung noch der Bürgermeister mit seinem Magistrat, das kann und muss die Stadtverordnetenversammlung beschließen. Und weil das so ist, wird die STIMME einen Antrag einbringen, in dem die Satzung mit zwei Worten so formuliert wird, dass die Eltern entsprechend entlastet werden und die Stadt die Hälfte der entgangenen Beiträge vom Land erstattet bekommt.
An diesem Beispiel lässt sich die unterschiedliche Herangehensweise an Probleme leicht erkennen, den kleinen Unterschied.