Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, mit der Errichtung und den Betrieb der für Rodheim geplanten Kindertagesstätte (Beschluss der StVV vom 03.11.2020) nach Möglichkeit einen freien Träger zu betrauen. Zu diesem Zweck ist eine zeitnahe Ausschreibung mit anschließendem Auswahlverfahren durchzuführen. Hierbei sollte das Verfahren, welches zur Beauftragung von VzF für die Kita Sang führte, beispielhaft sein. Das Auswahlergebnis ist den Ausschüssen und der Stadtverordnetenversammlung zur finalen Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung:
- Im Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe – heißt es in § 3 Abs. 1 „Die Jugendhilfe ist gekennzeichnet durch die Vielfalt von Trägern unterschiedlichster Wertorientierungen und der Vielfalt von Inhalten, Methoden und Arbeitsformen.“ (Anmerkung: Unter dem Begriff „Jugendhilfe“ werden Maßnahmen für Kinder, Jugendliche und Familien zusammengefasst.) In Abs. 2 heißt es, „Leistungen der Jugendhilfe werden von Trägern der freien Jugendhilfe und von Trägern der öffentlichen Jugendhilfe erbracht.“ Und in § 4 SGB VIII heißt es, „Soweit geeignete Einrichtungen … von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe… rechtzeitig geschaffen werden können, soll die öffentliche Jugendhilfe von eigenen Maßnahmen absehen.“ Und weiter: „Die öffentliche Jugendhilfe soll die freie Jugendhilfe nach Maßgabe dieses Buches fördern und dabei die verschiedenen Formen der Selbsthilfe stärken.“ Allein daraus ergibt sich die Verpflichtung, nach Möglichkeit einen „freien Träger“ für die Kita zu suchen. Bundesweit werden daher auch nur noch ca. 1/3 der Kitas von öffentlichen Trägern betrieben.
- Die Stadt Rosbach hat erst jüngst gute Erfahrungen mit einem freien Träger als Errichter einer Kindertagesstätte gemacht. Sowohl der Zeitplan als auch der Kostenrahmen wurden eingehalten.
- Mit dem Träger VzF wurde das Kinderbetreuungsangebot für die Rosbacher Eltern erweitert, hier durch den besonderen Schwerpunkt der Integration von Behinderten, ein Angebot, das die städtischen Kitas nicht machen konnten.
- Diese bisherige Auswahlmöglichkeit soll mit einer weiteren Alternative, die ein freier Träger mit entsprechender Erfahrung anbieten kann, erweitert werden. Unter den vielen verschiedenen Konzepten und Methoden erscheint das Angebot einer bilingualen Betreuung besonders wünschenswert.
- Im umfangreichen Auswahlverfahren für die Errichtung und den Betrieb der Kita Sang hat sich die „Terminal for Kids“, eine gemeinnützige Tochter der „Medical Airport Service GmbH“ ebenfalls eindrucksvoll präsentiert. Ein Alleinstellungsmerkmal ist die bilinguale Pädagogik. Mit diesem ergänzenden Angebot zu den städtischen Einrichtungen und VzF kann den individuellen Bedürfnisse der Eltern noch besser nachgekommen werden. Ein solches Angebot ist ein Gewinn für die Kinder, deren Eltern und Rosbach, als kinderfreundliche Stadt.