Kinderbetreuungsangebot

Änderungsantrag zu unserem Antrag „Kinderbetreuungsangebot“ vom 08. Februar 2021

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert,

1. mit der Errichtung und den dem Betrieb der für Rodheim geplanten Kindertagesstätte nach Möglichkeit einen freien Träger zu betrauen. Zu diesem Zweck ist eine zeitnahe Ausschreibung mit anschließendem Auswahlverfahren durchzuführen. Hierbei sollte das Verfahren, welches zur Beauftragung von VzF für die Kita Sang führte, beispielhaft sein.
Das Auswahlergebnis ist den Ausschüssen und der Stadtverordnetenversammlung zur finalen Beschlussfassung vorzulegen.

2. den Kita-Bau, unabhängig davon wer Bauherr ist, in Holzbauweise (Holzrahmenbauweise) auszuführen/ausführen zu lassen.

Über die Ziffern 1 und 2 kann getrennt abgestimmt werden.

Begründung zu 1.:

1. Im Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Achtes Buch – Kinder- und Jugendhilfe – heißt es in § 3 Abs. 1
„Die Jugendhilfe ist gekennzeichnet durch die Vielfalt von Trägern unterschiedlichster Wertorientierungen und der Vielfalt von Inhalten, Methoden und Arbeitsformen.“ (Anmerkung: Unter dem Begriff „Jugendhilfe“ werden Maßnahmen für Kinder, Jugendliche und Familien zusammengefasst.)
In Abs. 2 heißt es, „Leistungen der Jugendhilfe werden von Trägern der freien Jugendhilfe und von Trägern der öffentlichen Jugendhilfe erbracht.“
Und in § 4 SGB VIII heißt es, „Soweit geeignete Einrichtungen … von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe… rechtzeitig geschaffen werden können, soll die öffentliche Jugendhilfe von eigenen Maßnahmen absehen.“ Und weiter: „Die öffentliche Jugendhilfe soll die freie Jugendhilfe nach Maßgabe dieses Buches fördern und dabei die verschiedenen Formen der Selbsthilfe stärken.“
Allein daraus ergibt sich die Verpflichtung, nach Möglichkeit einen „freien Träger“ für die Kita zu suchen.
Bundesweit werden daher auch nur noch ca. 1/3 der Kitas von öffentlichen Trägern betrieben.

2. Die Stadt Rosbach hat erst jüngst gute Erfahrungen mit einem freien Träger als Errichter einer Kindertagesstätte gemacht. Sowohl der Zeitplan als auch der Kostenrahmen wurden eingehalten.

3. Mit dem Träger VzF wurde das Kinderbetreuungsangebot für die Rosbacher Eltern erweitert, hier durch den besonderen Schwerpunkt der Integration von Behinderten, ein Angebot, das die städtischen Kitas nicht machen konnten.

4. Diese bisherige Auswahlmöglichkeit soll mit einer weiteren Alternative, die ein freier Träger mit entsprechender Erfahrung anbieten kann, erweitert werden. Unter den vielen verschiedenen Konzepten und Methoden erscheint das Angebot einer bilingualen Betreuung besonders wünschenswert.

5. Im umfangreichen Auswahlverfahren für die Errichtung und den Betrieb der Kita Sang hat sich die „Terminal for Kids“, eine gemeinnützige Tochter der „Medical Airport Service GmbH“ ebenfalls eindrucksvoll präsentiert. Ein Alleinstellungsmerkmal ist die bilinguale Pädagogik. Mit diesem ergänzenden Angebot zu den städtischen Einrichtungen und VzF kann den individuellen Bedürfnisse der Eltern noch besser nachgekommen werden.
Ein solches Angebot ist ein Gewinn für die Kinder, deren Eltern und Rosbach, als kinderfreundliche Stadt.

Begründung zu 2:
Holzbau hat viele Vorteile gegenüber der konventionellen
Massivbauweise mit Beton und Ziegel.

  • Holz ist ein nachwachsender Rohstoff.
  • Durch die Holzbauweise wird im Gebäude langfristig CO2
    gespeichert – 1 Kubikmeter Holz speichert 1 Tonne CO2.
  • Für die Herstellung von Holz wird wesentlich weniger Energie
    benötigt als für die Herstellung von Beton, Ziegel oder Stahl.
  • Holz besitzt gute wärmedämmende Eigenschaften.
  • Holz begünstigt ein gesundes Raumklima.
  • Holzbau ermöglicht eine kurze Bauzeit.
  • Die Kosten sind heute grundsätzlich nicht mehr höher als
    vergleichbare Massivbauten aus Beton und Ziegel.

Holz ist damit nicht nur ökologisch geboten sondern auch ökonomisch sinnvoll.
Siehe auch die Studie „Potenziale von Bauen mit Holz“ vom Umwelt Bundesamt, Texte 192/2020 (Abschlussdatum Dez. 2019)