Öffentliche Veranstaltungen – Auflagen zur Durchführung

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl,

wir bitten Sie, folgende Anfrage an den Magistrat auf die Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetenversammlung am 19. September 2023 zu nehmen.

Öffentliche Veranstaltungen – Auflagen zur Durchführung

Wie bekannt ist, gibt es bei öffentlichen Veranstaltungen immer wieder Probleme durch Beschwerden von Anwohnern. Dies führt dazu, dass die städt. Auflagen die Durchführung von Festen u.ä. mehr und mehr einschränken. Zuletzt wurde aus diesem Grund eine geplante Veranstaltung des FCO abgesagt, wodurch dem Verein dringend benötigte Einnahmen entgehen.

Wir fragen daher den Magistrat,

  1. Gibt es Überlegungen wie das Problem bewältigt werden könnte?
  2. Wäre die Einrichtung eines „Festplatzes“ in Rosbach eine Möglichkeit?
  3. Wo könnte dieser etabliert werden?

 

Mit freundlichen Grüßen

gez.
Dieter Kurth
Fraktionsvorsitzender