Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl, wir bitten Sie, folgende Anfrage an den Magistrat auf die Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetenversammlung am 19. September 2023 zu nehmen.
Freibad Rodheim – Verschiebung des Termins zur Wiedereröffnung
Gemäß Detailterminplan sollte die Bauphase der Sanierungsarbeiten im Freibad Rodheim nach Ende der Badesaison 2022, also Ende August 2022 beginnen und bis Anfang Juni 2023 beendet sein, so dass die Badesaison vollständig genutzt werden kann (s. MV 2021/400). Bei allen Erörterungen wurde also auch immer davon ausgegangen, dass nach den pandemiebedingten Einschränkungen keine Badesaison durch die Schwimmbadsanierung ausfallen würde.
Nach Feststellung der PCB-Belastung im Farbanstrich im April 2022 (warum eigentlich nicht schon viel früher?) wurde entschieden, dass das Bad in der Saison 2022 geschlossen bleibt, um den geplanten Zeitplan einhalten zu können (s. GRV 2022/283-1).
Erst durch eine Presseveröffentlichung (WZ v. 27.07.2023) wurde bekannt, dass das Freibad entgegen der Planungen nun auch noch eine zweite Badesaison – 2023 – geschlossen bleibt. Als Grund wird angegeben, „dass eines der wichtigsten technischen Hauptgewerke nicht rechtzeitig zu dem angepeilten Öffnungstermin Mitte August abgeschlossen sein könnte.“
Wir fragen den Magistrat,
- Um welches Gewerk handelt es sich, das nicht rechtzeitig fertig gestellt werden kann?
- Um welche Firma handelt es sich, die den Zeitplan nicht einhalten kann?
- Gab es bei der Ausschreibung des Gewerks außer dieser Firma weitere Angebote, wenn ja, wie viele?
- Wurden die Anbieter auch auf Solvenz und Zuverlässigkeit geprüft, wenn ja, von wem und wie?
- Wurden für Nichteinhaltung von Terminen Konventionalstrafen vereinbart?
- Wann wurden dem IB Martin und der Verwaltung erstmals die Terminschwierigkeiten der o.b. Firma bewusst?
- Was haben die Verantwortlichen (IB Martin und Verwaltung) konkret unternommen, um die Wiedereröffnung des Freibads in den Sommerferien 2023 noch zu erreichen?
- Haben alle anderen Firmen die im Terminplan festgelegten Termine eingehalten, wenn nein, aus welchen Gründen?
- Hat der Kioskpächter möglicherweise Ansprüche aus der Nichteröffnung des Freibads?
- Was hat die „Überprüfung von rechtlichen Schritten“ gegen o.b. Firma ergeben?
- Welche Maßnahmen sind geplant, um eine reibungslose Wiedereröffnung zu Beginn der Badesaison 2024 zu gewährleisten – z.B.: Probebetrieb – ?
- Wer übernimmt dafür anfallende Mehrkosten?
Mit freundlichen Grüßen gez.
Dieter Kurth
Fraktionsvorsitzender