Hydraulische Berechnung des Entwässerungsgebiets Rodheim 

Sehr geehrte Frau Hantl,

wir bitten Sie, folgende „Kleine Anfrage“ an den Magistrat auf die Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetenversammlung am 18. Oktober 2022 zu nehmen.

Hydraulische Berechnung des Entwässerungsgebiets Rodheim 

Die Stadtverordnetenversammlung hatte am 19.06.2018 im Zusammenhang mit Überschwemmungen im Stadtgebiet u.a. beschlossen, dass der Magistrat einen „Maßnahmenkatalog mit Kostenschätzung und Priorisierung“ zu erstellen hat, „um Überflutungen … aufgrund von Starkregenereignissen … möglichst zu verhindern.“

Eine erste Maßnahme war die Hydraulische Berechnung des Entwässerungsgebiets Ober- und Nieder-Rosbach (s. Mitteilungen v. 09.04.2019).

Aufgrund einer Nachfrage der STIMME teilte der Magistrat mit, dass es „vorgesehen ist, noch in diesem Jahr (2019) Angebote zur Überarbeitung der Hydraulik einzuholen.“ (s. Mitteilungen v. 27.08.2019).

Auf eine erneute Anfrage der STIMME vom 03.03.2020 teilte der Magistrat mit, man gehe davon aus, dass bis Ende des Jahres 2020 ein Maßnahmenkatalog vorliegt.“ (s. Protokoll der StVV vom 17.03.2020)

Die erneute Nachfrage nach dem Sachstand zur Entwässerungsplanung in Rodheim von Herrn Lamping in der Sitzung der Betriebskommission am 15.06.2021 wurde wie folgt beantwortet: „Die beauftragte Generalentwässerungsplanung noch nicht fertig erstellt und derzeitig noch beim Ingenieurbüro in Arbeit ist. Die Gründe dafür sind vorwiegend coronabedingt.“

Aufgrund einer erneuten Anfrage der STIMME antwortete der Magistrat am 07.12.2021, „dass davon auszugehen ist, dass bis Mitte 2022 die Maßnahmen vorliegen“.

Wir fragen den Magistrat:

Liegt der Maßnahmenkatalog nun vor und wann ist endlich mit der Vorlage des von der StVV beschlossenen „Maßnahmenkatalogs mit Kostenschätzung und Priorisierung“ zu rechnen?

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Kurth
Fraktionsvorsitzender