Sehr geehrte Frau Karehnke,
wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetenversammlung am 21. Februar 2017 zu nehmen: Anschaffung von Elektrofahrzeugen
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat der Stadt Rosbach v.d.H. wird aufgefordert, bei anstehenden Ersatz- oder Neuinvestitionen im Bereich des städtischen Fuhrparks der Anschaffung von Elektrofahrzeugen (vornehmlich PKW) den Vorrang vor Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor einzuräumen. Der Aspekt des Umwelt- und Klimaschutzes ist dabei höher zu bewerten als der finanzielle Vorteil zugunsten von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor, sofern dieser existiert.
Begründung:
Elektrofahrzeuge bringen eine Reihe von Vorteilen mit sich, wie zum Beispiel:
- •100% emissionsfrei / Kohlenstoffdioxid (CO2), Stickstoff (N2), Feinstaub, Lärm
- Aktiver Beitrag zum Umweltschutz
- Finanzielle Förderung durch Bundeszuschuss und Befreiung von der Kfz-Steuer
- Niedrige Betriebskosten im Vergleich zu Benzin oder Diesel
(ca. 10 KW / 100 km x 0,22 ct – 2,20 € / 100 km) - Zum Laden der Batterien kann Ökostrom verwendet werden
- Wartungsfreundlich, hoher Wirkungsgrad des Elektroantriebs
- Reichweite passend für den vorwiegend lokalen Einsatz
Es sollte die politische Willensbekundung der Stadt Rosbach v.d.H. sein, aktiv den Umweltschutz zu fördern.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Kurth