Sehr geehrte Frau Karehnke,
wir bitten Sie, folgende Anfrage an den Magistrat auf die Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetenversammlung am 23. Juni 2020 zu nehmen.
– Anschaffung von Elektrofahrzeugen –
Die Stadtverordnetenversammlung hat aufgrund eines Antrags der STIMME am 28.03.2017 beschlossen, „bei anstehenden Ersatz- oder Neuinvestitionen im Bereich des städt. Fuhrparks … Elektrofahrzeugen den Vorrang vor Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren einzuräumen …. Der Aspekt des Umwelt- und Klimaschutzes ist dabei höher zu bewerten als der finanzielle Vorteil zugunsten von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor, sofern er existiert.“ Als ersten Schritt in diese Richtung wurden drei Plug-In- Hybride geleast. Diese sollten nach Ende der Leasingzeit gemäß Mitteilung von Bürgermeister Maar in der Fraktionsvorsitzenden- runde am 02.09.2019 durch drei Elektrofahrzeuge der Marke KIA ersetzt werden.
Gem. Mitteilung des Magistrats vom 18.02.2020 (34. StVV) wurde nun erklärt, dass die Leasingfahrzeuge nur durch ein Elektro- fahrzeug und ansonsten durch Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor ersetzt werden.
Im Klimaschutzkonzept wird „festgestellt, dass diese Plug-In- Hybride keinen Vorteil gegenüber reinen konventionellen Fahrzeugen aufweisen.“
Wir fragen:
- Was hat den Magistrat dazu bewogen, eine offensichtlich vom Wunsch des Bürgermeisters abweichende Entscheidung zu treffen?
- Ist sich der Magistrat bewusst, dass er mit dieser Entscheidung offensichtlich den Beschluss der Stadtverordneten missachtet hat?
- Auf welche Untersuchung (Testphase) stützt sich die Aussage im Klimaschutzkonzept?
- Von wem wurde die Testphase ausgewertet?
- Wurden bei der Testauswertung Umweltbelange (z.B. CO2-Ausstoß) berücksichtigt?
- Ist der Magistrat bereit, zukünftig Beschlüsse der Stadtverordneten und den Wunsch des Bürgermeisters, den Klimaschutz zum Schwerpunktthema zu machen, umzusetzen und zu unterstützen?
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Kurth
Fraktionsvorsitzender