Straßenbeitragssatzung

Sehr geehrte Frau Karehnke,

wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetenversammlung am 23. Juni 2020 zu nehmen:

Straßenbeitragssatzung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Die bestehende Straßenbeitragssatzung in der Fassung vom 01.01.2016 wird über den Abrechnungszeitraum 31.12.2020 hinaus grundsätzlich beibehalten.
  2. Der Magistrat wird beauftragt, die Satzung so zu modifizieren, dass die Grundstückseigentümer der drei Abrechnungsgebiete (Rodheim, Ober-Rosbach, Nieder-Rosbach) alle den gleichen Beitragssatz im Erhebungszeitraum zu entrichten haben. Dazu sollte der Anteil der Stadt (§ 4 der Satzung) entsprechend angepasst werden.

Begründung:

Die in Rosbach seit dem 01.01.2016 in Kraft befindliche „Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge“ hat sich bewährt. Sie belastet die Grundstückseigentümer in zumutbarer Größenordnung und trägt dazu bei, dass die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen im überschaubaren Zeitfenster finanziert werden können. Ein Verzicht auf die Beiträge der Grundstückseigentümer würde bedeuten, dass die dringend erforderlichen Sanierungen in weite Ferne rücken würden, was nicht im Interesse der Bürgerinnen und Bürger ist.

Die unterschiedlichen Beitragssätze in den Abrechnungs- gebieten, hervorgerufen durch den ungleichen Anteil an Gewerbebetrieben, ist den Betroffenen jedoch nicht zu vermitteln. Deshalb ist es erforderlich, hier eine entsprechende Angleichung vorzunehmen. Dies kann durch einen veränderten Anteil der Stadt erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Dieter Kurth
Fraktionsvorsitzender