Baumschutzverordnung (Baumsatzung) für Rosbach

Sehr geehrte Frau Hantl,

wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetenversammlung am 20.09.2022 bzw. des Umwelt- und Planungsausschusses zu nehmen:

Baumschutzverordnung (Baumsatzung) für Rosbach

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, eine Baumschutzverordnung (Baumsatzung) für Rosbach zu fertigen und der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorzulegen.
Der Antrag soll gem. §12(2) Geschäftsordnung zunächst im Umwelt- und Planungsausschuss behandelt werden.

Begründung:
Gemäß Bundesnaturschutzgesetz können Bäume im Wald und die auf „gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen“, das ganze Jahr über gefällt werden. Unter „gärtnerisch genutzten Grundflächen“ werden neben Haus- und Nutzgärten auch Friedhöfe und städtische Grünanlagen subsumiert. Das hessische Landesrecht schränkt diese Möglichkeit auch nicht ein.
Durchgeführte Baumfällungen führen immer wieder, auch in Rosbach, zu Empörungen in der Bevölkerung, unabhängig davon, ob sie vielleicht auch wegen der Verkehrssicherungspflicht geboten sind.
Grundsätzlich sind ältere Bäume gerade auch im Stadtgebiet aus ökologischer und klimatischer Sicht so weit wie möglich zu erhalten.

Als Vorlage könnte die Baumsatzung der Landeshauptstadt Wiesbaden vom 16.02.2007 oder Frankfurt vom 11.02.2010 dienen.

 

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Kurth