Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl,
wir bitten Sie, folgende Anfrage an den Magistrat auf die Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetenversammlung am 06. Dezember 2022 zu nehmen.
Überarbeitung der Friedhofssatzung
Am 07.12.2021 hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, dass der Magistrat 2022 im Rahmen der Erarbeitung der neuen Friedhofssatzung die Thematik der Unkrautbeseitigung einbezieht und der Stadtverordnetenversammlung hierzu einen Vorschlag macht.
In der Stadtverordnetenversammlung am 20.09.2022 wurde der von der Verwaltung vorgelegte Umsetzungskatalog aufgrund der 229. vergleichenden Prüfung des Landesrechnungshofs beschlossen. Darin heißt es, dass die Gebühren derzeit neu kalkuliert werden, da die derzeitige Kostendeckung bei 40% liegt, der Rechnungshof einen Deckungsgrad von 80% vorschlägt.
Wir fragen den Magistrat,
1. Wann ist endlich mit einer Vorlage zur überarbeitenden Friedhofssatzung zu rechnen?
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Kurth
Fraktionsvorsitzender