Stadtentwicklungskonzept – Monitoring

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl,

wir bitten Sie, folgende Anfrage an den Magistrat auf die Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetenversammlung am
21. November 2023 zu nehmen.

Stadtentwicklungskonzept – Monitoring

Die Stadtverordnetenversammlung hat am 19.06.2018 das Stadtentwicklungskonzept für Rosbach verabschiedet. Die Umsetzung der Maßnahmen sind danach „mittels Monitoring zu dokumentieren“.
In der Mitteilungsvorlage 2020/304 (HaFi/UmPLa 18.02.2021) heißt es: „Die Verwaltung schlägt ein Monitoring des SEK vor. Hierzu soll nach Ablauf von 5 Jahren nach Inkrafttreten des SEK ein umfassender Zwischenbericht vorgelegt werden und zudem auf das weitere Vorgehen skizziert werden.“

Da die 5 Jahre nach Inkrafttreten des SEK vorüber sind (Juni 2023) fragen wir den Magistrat

  1. Wann ist mit der Vorlage des „umfassenden Zwischenberichts“ zu rechnen?
  2. Wer führt wann das Monitoring durch?

 

Mit freundlichen Grüßen gez.
Dieter Kurth
Fraktionsvorsitzender