Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Hantl,
wir bitten Sie, folgende Anfrage an den Magistrat auf die Tagesordnung der nächsten Stadtverordnetenversammlung am
21. November 2023 zu nehmen.
Stadtentwicklungskonzept – Monitoring
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 19.06.2018 das Stadtentwicklungskonzept für Rosbach verabschiedet. Die Umsetzung der Maßnahmen sind danach „mittels Monitoring zu dokumentieren“.
In der Mitteilungsvorlage 2020/304 (HaFi/UmPLa 18.02.2021) heißt es: „Die Verwaltung schlägt ein Monitoring des SEK vor. Hierzu soll nach Ablauf von 5 Jahren nach Inkrafttreten des SEK ein umfassender Zwischenbericht vorgelegt werden und zudem auf das weitere Vorgehen skizziert werden.“
Da die 5 Jahre nach Inkrafttreten des SEK vorüber sind (Juni 2023) fragen wir den Magistrat
- Wann ist mit der Vorlage des „umfassenden Zwischenberichts“ zu rechnen?
- Wer führt wann das Monitoring durch?
Mit freundlichen Grüßen gez.
Dieter Kurth
Fraktionsvorsitzender